Rat beschließt Umsetzungskonzept zur Schulentwicklungsplanung

15.02.2023

Der Rat der Stadt hat in seiner heutigen (15.02.) Sitzung das auf Grundlage der Bände 1 und 2 des Schulentwicklungsplans erarbeitete Umsetzungskonzept beschlossen.

Das Umsetzungskonzept zeigt auf, welche konkreten, weiteren Schritte zu berücksichtigen sind, bevor eine abschließende bauliche Planung der Schulentwicklung starten kann. Dies beinhaltet auch, welche Beschleunigungsprozesse genutzt werden können, um möglichst zeitoptimiert Schulplätze zu schaffen. Ziel der Schulentwicklungsplanung und des Umsetzungskonzeptes ist es, den Schüler*innen sowie den Lehrkräften die notwendigen Lern- und Lehrbedingungen zu bieten.

Ergänzend zum Beschluss wurde die Verwaltung für den weiteren Verlauf der Umsetzung des Konzeptes beauftragt, gegenüber den politischen Gremien in regelmäßigen Abständen die Fortschritte der Arbeiten, die Zuständigkeiten der Verantwortlichkeiten und die ermittelte Leistungsfähigkeit des "5-Säulen-Modells" darzulegen sowie eine Einschätzung zur räumlichen Unterbringung und technischen Ausstattung des erwarteten Personalmehrbedarfs zu geben. Darüber hinaus ist Verwaltung beauftragt worden, Standards zu ermitteln, die eine Abweichung von der Schulbauleitlinie ermöglichen, um Handlungsspielraum für Interimslösungen oder endgültige Schulräume zu schaffen.

Über die weiteren Schritte zur Umsetzung der Schulentwicklungsplanung insgesamt wird die Verwaltung im Laufe des Frühjahrs 2023 berichten.

Zum Hintergrund

Der Rat der Stadt Essen hatte im Februar 2022 die Verwaltung beauftragt, auf Basis der Bände 1 und 2 des Schulentwicklungsplans der Stadt ein entsprechendes Umsetzungskonzept zu erarbeiten. Das Konzept wurde in der Ratssitzung im November 2022 eingebracht und in der Folge in den Fachausschüssen beraten. Das Umsetzungskonzept sieht für eine bauliche Umsetzung der Bedarfe der Schulentwicklungsplanung die Realisierung folgender Voraussetzungen vor:

  • Deckung der Personalbedarfe
  • Einführung eines 5-Säulen-Modells zur Erhöhung der Kapazitäten im Hochbau
  • Finanzierung und Mittelbereitstellung
  • Verfügbarkeit von Baugrundstücken
  • Standortabhängige Reduzierung der Anforderungen/Raumbedarfe der Schulbauleitlinie
  • Neuausrichtung der Priorisierung aller städtischer Hochbaumaßnahmen gemäß Gesamtmaßnahmenliste der Immobilienwirtschaft
  • Optimierung städtischer Verwaltungsverfahren (Dienstanweisungen zum Vergaberecht, Gremienbeteiligung)

Herausgegeben von:

Stadt Essen
Presse- und Kommunikationsamt
Rathaus, Porscheplatz
45121 Essen
Telefon: +49 201 88-0 (ServiceCenter Essen)
E-Mail: presse@essen.de
URL: www.essen.de/presse

© 2024 Stadt Essen